Aktuelle Regelungen unter CoViD-19

Liebe Menschenrechtsaktive und -interessierte,

aufgrund der aktuellen Lage des grassierenden Virus SARS-CoV-2 besteht nach wie vor ein Verbot von Großveranstaltungen bis zu 1000 Teilnehmer*innen bis Ende August. Für kleine Veranstaltungen innerhalb von Gebäuden ist ab dem 02. Juni die Teilnehmerzahl auf maximal 150 Leuten begrenzt. Für Veranstaltung draußen gilt ab dem 02. Juni eine maximale Gesamtteilnehmer*innenzahl von 200 Personen. Hierbei sind die erlassenen Hygienevorschriften und Abstandsregelungen von mindestens 1,50 m jederzeit einzuhalten. Außerdem ist weiterhin eine Anwesenheitsliste mit Vor-und Familienname, vollständige Anschrift und Telefonnummer zu führen und anschließend 4 Wochen aufzubewahren. Bitte wägt vor eurer öffentlichen Aktion sorgsam ab, ob die geplante Aktionsart wirklich notwendig ist, um das gewünschte Ziel zu erreichen. Aktuelle Vorgaben des jeweiligen Bundeslandes gibt es unter: https://lexcorona.de. Die Vorgaben der jeweiligen Stadt/Gemeinde sollten ebenfalls im Vorfeld überprüft werden, da diese je nach Ort abweichen können.

Das Bezirksbüro ist jetzt auch wieder Dienstags und Freitags von 17 bis 19 Uhr geöffnet.

Bei Fragen ist das Büroteam auch gerne über buero@amnesty-bb.de für euch erreichbar.

Für die Kommunikation innerhalb der Gruppen empfiehlt sich die eigens von Amnesty dafür eingerichtete Plattform https://meeting.amnesty.de/b. Dort kann sich per Video- oder Telefonkonferenz ausgetauscht werden.

Bitte haltet euch an die aktuellen Regelungen und bleibt gesund!

Viele Grüße,

Euer Bezirksteam