20 Jahre Guantánamo – #20YearsofShame

20 Jahre nach Einrichtung des US-Haftlagers Guantánamo auf Kuba erneuert Amnesty International die Forderung nach sofortiger Schließung. Mit zeitgleichen Smartmobs in mehreren deutschen Städten, darunter Berlin, Bremen und Dresden, machen Amnesty-Aktive am Samstag, den 8. Januar 2022, auf den Jahrestag der Eröffnung des Lagers am 11. Januar aufmerksam.

Wann: Samstag, 8. Januar 2022, 14 Uhr

Wo:

  • Berlin, Ebertstr. / Ecke Behrenstr gegenüber der Botschaft der USA
  • Bremen, am Markt 1. Achtung andere Zeit: 12 bis 13 Uhr
  • Dresden, Dr.-Külz-Ring 9, vor dem Durchgang zur Altmarkt-Galerie
  • Leipzig, Wilhelm-Seyfferth-Straße 4, vor dem US-Generalkonsulat
  • Halle, Marktplatz vor dem Ratshof, Höhe Leipziger Straße
  • Chemnitz, Straße der Nationen, Höhe Johannisplatz am Roten Turm

Was: Amnesty-Aktivist:innen werden in orangefarbenen Overalls und über den Kopf gestülpten Säcken zeitgleiche Smartmobs durchführen.

Die Veranstaltungen finden im Einklang mit den aktuell vor Ort gültigen Verordnungen über erforderliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Infektionen mit COVID-19 statt.

Hintergrund

Nach 20 Jahren sind noch immer 39 Personen in Guantánamo inhaftiert. 13 von ihnen sollen freikommen, doch hat die US-Regierung bis heute keine konkreten Pläne zur Umsetzung vorgelegt. Für 14 weitere ist eine Haft auf Lebenszeit vorgesehen – ohne jedes Gerichtsverfahren und Urteil.

Wie Amnesty International regelmäßig – zuletzt mit dem im Januar 2021 erschienenen Bericht “Right the wrong” – dokumentierte, haben die Vereinigten Staaten von Amerika in Guantánamo kontinuierlich und systematisch Menschenrechte verletzt. Mehrere Inhaftierte wurden gefoltert, beispielsweise mit dem berüchtigten “Waterboarding”, das Recht auf einen Anwalt sowie weitere rechtsstaatliche Garantien wurden ihnen verweigert, und unter Folter erpresste “Geständnisse” wurden in unfairen Strafprozessen vor umstrittenen Militärkommissionen verwendet.

Alle verbliebenen Gefangenen müssen ein faires, rechtsstaatliches Verfahren vor zivilen Gerichten erhalten oder, wenn keine Beweise für ihre Taten vorgelegt werden können, unverzüglich freigelassen werden.